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Rechtsanwalt Timo Fuchs | Fachanwalt für Strafrecht | Fachanwalt für Verkehrsrecht in Würzburg, Ellwangen und bundesweit



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Rechtsanwalt Timo Fuchs - Ihr erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Büros in Würzburg und Ellwangen  steht Ihnen zielorientiert zur Seite.

Sie haben ein Problem?
Sie brauchen schnell einen Ansprechpartner?

Als erfahrener  Rechtsanwalt und Strafverteidiger weiß Rechtsanwalt Timo Fuchs, dass Strafverteidigung möglichst früh ansetzen muss - am besten beim ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden. Vereinbaren Sie gleich einen baldigen Termin mit Ihrem Strafverteidiger Timo Fuchs in Würzburg oder Ellwangen

Es gibt aber auch kein "Zu spät" für die Beauftragung eines Fachanwaltes für Strafrecht.
In jedem Verfahrensstand ist der Rat eines professionellen Strafrechtlers wertvoll - egal ob Sie eine Vorladung erhalten haben, ob bereits eine Anklage erhoben, ein Strafbefehl erlassen, die Hauptverhandlung schon bevorsteht oder schon ein erstinstanzliches Urteil vorliegt.
Ein schneller Kontakt ist wichtig, denn es laufen Fristen, insbesondere wenn es um eine Verhaftung oder eine laufende Durchsuchung geht. Rechtsanwalt Timo Fuchs übernimmt Mandate im Bereich des Verkehrsrechts und der Strafverteidigung vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Revision.

Um einen direkten Mandantenkontakt zu gewährleisten unterhält er für seine auf Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei Büroräume in der Innenstadt von Würzburg und auch in Ellwangen.

In Eilfällen wie Verhaftung oder Durchsuchung bitte hier klicken :     pfeil-gruen

 

 


 


Professionelle Strafverteidigung ist kein Zufall

Der Auswahl des Rechtsanwalts Ihres Vertrauens kommt große Bedeutung zu.

Informieren Sie sich über den Anwalt Ihrer Wahl. Strafverteidigung darf jeder Anwalt anbieten, Strafverteidiger darf sich jeder Anwalt nennen. Dies ist kein geschützter Begriff. Dies gilt auch für den "Spezialist für Strafrecht".

Nur der Titel "Fachanwalt für Strafrecht" wird nach strengen gesetzlichen Regeln durch die Rechtsanwaltskammern vergeben. Hierzu müssen weitreichende Nachweise über die Spezialisierung, die umfangreiche langjährige Erfahrung und die fortdauernde weitgehende Fortbildung eines Rechtsanwalts im Strafrecht erbracht werden. Nur eine kleine Elite von knapp 2 % der in Deutschland zugelassenen Anwälte (ca. 3.000 von mehr als 160.000) erfüllen diese strengen gesetzlichen Vorgaben.

Nur wir dürfen uns Fachanwalt für Strafrecht nennen.

Vertrauen auch Sie auf diese nachprüfbare Sachkompetenz !

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Mitglied:

DSV Logo klein RGB    AG Strafrecht

 Ich bin zertifiziert                                              

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